Aktueller Anlass
Ihnen wird die Zufahrtsstraße gesperrt und Sie hätten es verhindern können

Einer unserer Mandaten verfügt über mehrere Standorte in unterschiedlichen Orten. Teil unserer Aufgabe ist das laufende Screening von baulichen Entwicklungen rund um die Standorte. Während das Neubauvorhaben für ein Wohnhaus in der Nachbarschaft i.d.R. völlig harmlos ist, wurden wir jüngst hellhörig: Die lokalen Stadtwerke wollen gemeinsam mit der Kommune eine Straßenbahntrasse modernisieren. Gleichzeitig sollen verschiedene Versorgungsleitungen ausgetauscht werden. Da die Straßenbahntrasse nicht nur neue Schienen erhalten, sondern an moderne ÖPNV-Anforderungen angepasst werden soll, ist es keine reine Sanierung, sondern ein Umbau. Solche Veränderungen erfordern oft einen sog. Planfeststellungsbeschluss. Das ist vergleichbar mit einem Bebauungsplan, nur eben für öffentliche Infrastruktur. Zuständige Behörde ist dabei jedoch nicht die Kommune, sondern je nach Bundesland eine Landesbehörde oder die Landesbezirke. Bei besonderen Bundesprojekten liegt die Verantwortung beim Bund, bspw. dem Fernstraßenbundesamt oder dem Eisenbahnbundesamt. In unserem Fall ist es eine Landesbehörde.
Durch unser laufendes Monitoring haben wir frühzeitig von den Absichten der Kommune erfahren und haben mit dem Mandanten bereits Eckpunkte besprochen. Ganz oben auf der Agenda steht die Erreichbarkeit für LKW und PKW, denn ohne Liefer- und Kundenverkehr wird es schwer, den Betrieb über die Bauzeit aufrecht zu erhalten. Ein solches Planfeststellungsverfahren hat einen besonderen gesetzlichen Rahmen, in dem auch die Öffentlichkeitsbeteiligung vorgesehen ist. Äußern kann sich dabei jede und jeder. Normalerweise tun dies – wenn überhaupt – nur diejenigen, die unmittelbar betroffen sind. Bei unserem Mandaten gibt es keine unmittelbare Betroffenheit, denn sein Standort liegt ein paar Meter außerhalb des Plangebietes und grenzt auch nicht direkt an das Plangebiet an. Nur: Der gesamte Lieferverkehr führt durch das Plangebiet. Eine andere Zufahrt gibt es zwar, aber die kann aufgrund von Beschränkungen nicht von allen LKW genutzt werden.
Wir haben daher gemeinsam mit unserem Mandanten im Zuge der öffentlichen Auslegung und Einwendungsfrist eine Stellungnahme im Planfeststellungsverfahren abgegeben und sog. Schutzauflagen beantragt. Dazu gehört u.a., dass die Planfestellungsbehörde der Kommune und den Stadtwerken auferlegt, über den gesamten Bauzeitraum die Zufahrt zum Standort unseres Mandaten für schwere LKW sicherzustellen – rund um die Uhr und an 365 Tagen im Jahr. Auch einen persönlichen Ansprechpartner soll es für unseren Mandanten geben, denn mancherorts ist die einzige Kontaktmöglichkeit eine anonyme Mailadresse. Und natürlich wollen wir die Stadt auch nicht mit ein paar Halteverbotsschildern durchkommen lassen. Schließlich haben wir auch schon erlebt, dass die angeordneten Halteverbote einer Kommune recht egal sind und zugeparkte Umleitungsrouten niemanden im Rathaus interessieren. Daher sollen auch die Verkehrsraumüberwachung nebst Entfernung von Falschparkern beauflagt werden – und zwar innerhalb einer festgelegten Frist.
Mit dieser Einwendung sichert sich unser Mandant nicht nur Gehör bei der Planfeststellungsbehörde, sondern auch das Recht, seine Ansprüche später auch vor Gericht geltend zu machen. Denn: Im Planfeststellungsverfahren ist es wie bei der Eheschließung: „Wer einen Grund vorbringen kann, warum dieser Plan nicht so umgesetzt werden soll, der möge jetzt sprechen oder für immer schweigen.“ Ohne die Einwendung wird es später sehr schwer, denn man hätte sich ja im Verfahren äußern können.
Nun haben wir für unseren Mandaten Kontakt zu Nachbarn aufgenommen. Darunter sind Groß- und Baustoffhandelsunternehmen, ein Industrieunternehmen, das mit Gefahrstoffen arbeitet und einige mehr. Keines dieser Unternehmen wusste von den nahenden Umbauplänen. Kommune und Stadtwerke hatten sie genauso wenig informiert, wie unseren Mandanten. Sie mussten es auch nicht, denn sie sind nicht unmittelbar betroffen. Die Gesichter nach ersten Gesprächen waren lang und die Ratlosigkeit ist groß. Wie soll das weitergehen, wenn gebaut wird und schwere LKW keine Baustoffe mehr anliefern und keine Kunden mehr mit ihren Transportern die Waren abholen können? Wo sollen die schweren Gefahrgut-LKW langfahren? Das ist im Moment alles unklar. Und gleichzeitig haben die Nachbarn keine Möglichkeit mehr, die eigenen Ansprüche geltend zu machen. Denn sie haben von den Plänen nichts gewusst und sich daher auch nicht geäußert. Sie haben also keinen Grund vorgebracht und sind jetzt zum Schweigen verdammt – jedenfalls im juristischen Prozess. Ob der Oberbürgermeister helfen wird, der von einem Nachbarn direkt angeschrieben wurde, wird sich zeigen… Auf den Spiel steht für den einen oder anderen Nachbarn und seine Mitarbeiter jetzt die wirtschaftliche Existenz.
Es kann sich also ganz praktisch lohnen, die Pläne der Standort-Kommune in einem steten Monitoring zu behalten. Nicht nur direkt vor eigenen Tür, sondern auch ein paar Meter darüber hinaus.
Wann sprechen wir über Ihre Standorte und die Pläne der jeweiligen Kommune?
